Warum ein Festbetrag ein Aufmaß braucht
Ein Betrag, der am Telefon genannt wird, ist eine Schätzung - mehr kann er nicht sein, wenn niemand die Wohnung gesehen hat. Verbindlich wird er, sobald jemand vor Ort war: zwanzig Minuten, in denen Wohnung, Treppenhaus, Keller und Standplatz angesehen werden.
Danach steht die Zahl, und sie steht auch dann, wenn der Umzug zwei Stunden länger dauert als gedacht. Das Risiko liegt bei uns - dafür ist der Festbetrag etwas höher kalkuliert als die reine Stundenrechnung bei gutem Verlauf.
Wann der Festbetrag günstiger ist als die Stunden
Immer dann, wenn etwas unübersichtlich ist. Ein voller Keller, ein Dachboden, den seit Jahren niemand betreten hat, ein Treppenhaus mit zwei Wendungen - in solchen Lagen geht die Stundenschätzung häufiger nach oben als nach unten.
Umgekehrt: Wer eine aufgeräumte Zweizimmerwohnung im ersten Stock hat, fertig gepackt, Standplatz vor der Tür, fährt nach Stunden fast immer billiger. Vier Stunden zu ab 69 € je Stunde sind 276 Euro, der Festbetrag für zwei Zimmer liegt bei ab 358 €.
Was im Festbetrag nicht enthalten ist
Nicht enthalten sind: das Entsorgen dessen, was nicht mitkommt, der Küchenaus- und -einbau, Kartons und der Packdienst. Diese vier Posten stehen als eigene Zeilen im Angebot, damit Sie sehen, was Umzug ist und was Zusatz.
Enthalten sind dagegen: Fahrzeug, Kraftstoff, zwei Kräfte, Decken, Gurte, Rollbretter, Kantenschutz und die Fahrt zwischen den Adressen innerhalb des Fahrgebiets.
Bleibt die Frage, was passiert, wenn am Umzugstag etwas auftaucht, das beim Aufmaß nicht zu sehen war. Das kommt vor: ein zweites Kellerabteil, ein Dachverschlag, der zur Nachbarwohnung zu gehören schien, zwei Schränke in der Garage. Dann sagen wir es, bevor das erste Stück im Wagen steht, nennen die zusätzliche Zeile, und Sie entscheiden. Was nicht vorkommt, ist eine Position, die erst nach dem Abladen auftaucht und über die vorher niemand gesprochen hat. Dasselbe gilt in die andere Richtung: Fällt ein Teil weg, weil der Keller schon leer ist, nehmen wir die Zeile wieder heraus.
Woran Sie ein belastbares Festangebot erkennen
Ein Festbetrag ist eine Zusage, und eine Zusage braucht einen Text. Dazu gehören beide Anschriften, das Datum, die aufgemessene Menge in Kubikmetern, die Besetzung, das Fahrzeug und eine Aufzählung dessen, was enthalten ist. Eine Zahl in einer Kurznachricht ist nichts davon. Sie ist nicht einmal falsch, sie ist nur nicht nachprüfbar, und nachprüfbar wird sie erst, wenn daneben steht, wofür sie gilt.
Vier Dinge lohnen beim Vergleich zweier Angebote den genauen Blick. Erstens Sammelposten wie Zusatzleistungen nach Aufwand, denn darin kann alles stecken. Zweitens ein Betrag je Geschoss, der erst am Umzugstag genannt wird. Drittens eine Anzahlung in Bargeld, bevor gearbeitet wurde. Viertens eine fehlende vollständige Anschrift des Betriebs. Bei uns steckt das Geschoss in der aufgemessenen Zahl, bei Privatumzügen verlangen wir keine Anzahlung, und bezahlt wird nach dem Umzug.
Eine einzige Frage trennt gerechnete von geratenen Angeboten: Erkundigen Sie sich, mit wie vielen Kräften und mit wie vielen Stunden kalkuliert wurde. Wer gerechnet hat, nennt beides ohne Zögern und kann sagen, welcher Teil des Tages wie lange dauert. Wer geraten hat, weicht aus. Bei uns lässt sich dieselbe Rechnung von der anderen Seite ansehen: Die Stundensätze stehen offen da, und daran können Sie prüfen, ob der Festbetrag plausibel ist.
Zwei Zahlen im Angebot gehören zusammen und werden selten zusammen gelesen: die Menge in Kubikmetern und der Betrag. Teilen Sie das eine durch das andere, haben Sie den Preis für einen Kubikmeter, und damit werden zwei Angebote vergleichbar, auch wenn sie unterschiedliche Mengen angesetzt haben. Weicht die Menge zwischen zwei Angeboten um ein Drittel ab, hat einer von beiden nicht gemessen, sondern geschätzt. Erkundigen Sie sich dann, wie die Zahl zustande kam: Wer vor Ort war, kann die Räume aufzählen, aus denen sie sich ergibt.
Zuletzt der Punkt, der am Umzugstag zählt. Ein Festbetrag schützt nur so weit, wie er den Umfang beschreibt. Steht darin die Wohnung ohne den Keller, ist der Keller nicht enthalten, und das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der häufigste Streitfall überhaupt. Lesen Sie die Aufzählung deshalb von hinten: Welcher Raum steht nicht darin? Welche Leistung, mit der Sie rechnen, ist nicht genannt? Was dort fehlt, fehlt auch am Umzugstag. Bei uns stehen Keller und Dachabteil als eigene Zeilen in der Aufstellung, damit diese Frage gar nicht offenbleibt. Wer eine Zeile darin nicht versteht, soll danach fragen, bevor er zusagt: Ein Angebot, das sich nicht erklären lässt, ist am Umzugstag auch keine Grundlage.
Was in einem schriftlichen Festangebot stehen muss
- Beide Anschriften, das Datum und das Zeitfenster für den Beginn
- Eine Frist, bis zu der der genannte Betrag gilt
- Besetzung und Fahrzeug, also wie viele Kräfte und welcher Wagen
- Die aufgemessene Menge in Kubikmetern
- Jede Zusatzleistung als eigene Zeile, nicht als Sammelposten
- Haftungsumfang, Zahlungsweise und die enthaltene Mehrwertsteuer